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Digitaler Justizarbeitsplatz – Justizakten-Applikation (JAA)

Digitaler Justizarbeitsplatz – Justizakten-Applikation (JAA)

Justitia 4.0

Staatsanwaltschaften und Strafgerichte werden künftig ihre Verfahren digital führen, die elektronische Akte wird die führende Akte in den Justizbehörden sein. Deshalb braucht es eine Applikation zum effizienten und benutzerfreundlichen Arbeiten mit der eAkte. Diese technische Lösung, die Justizakten-Applikation (JAA), wird die bestehenden Fachapplikationen (Juris, Tribuna, Individualentwicklungen), welche Informationen zur Verfahrenskontrolle oder Daten zu den Verfahrensbeteiligten beinhalten, nicht ersetzen, sondern ergänzen. Justitia 4.0 hat den Auftrag, eine JAA zu entwickeln und den Justizbehörden zur Verfügung zu stellen. 

Das Zusammenspiel der Fachapplikation mit der JAA und der sicheren Plattform „Justitia.Swiss“ wird im nachstehenden Schema skizziert.

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Erhält eine Staatsanwaltschaft einen Polizeibericht und Beweise in Zusammenhang mit der Begehung einer Straftat, so wird ein neuer Fall in der Fachapplikationen eröffnet. Die zuständige Staatsanwältin kann den Bericht und die Beweise im Teil „Arbeitsmappe“ der JAA studieren und Notizen anbringen. Kommt sie zum Schluss, dass diese Unterlagen in die eAkte kommen sollen, kann sie sie als Aktenstücke verakten. In Straffällen sind Aktenstücke defaultmässig nicht einsehbar. Die zuständige Staatsanwältin kann jedoch, zum Beispiel auf Gesuch des Anwalts der beschuldigten Person, die Einsicht für einzelne Aktenstücke und für eine bestimmte Zeit gewähren. Diese Aktenstücke sind dann mit den definierten Zugriffrechten versehen und können auf der sicheren Plattform „Justita.Swiss“ eingesehen und bei Bedarf durch den Anwalt heruntergeladen werden.

Die JAA beinhaltet somit das revisionssichere Verwalten der eAkten, die Aufgabenverwaltung und -zuweisung, beziehungsweise ein Werkzeug für das Arbeiten mit PDF-Dokumenten und Aktenstücken. Denn Hervorhebungen mit dem Leuchtstift, Post-it-Zettel zur Markierung von Stellen oder handgeschriebene Randnotizen werden der Vergangenheit angehören. 

Zwei Varianten für die Beschaffung einer JAA

Der Projektausschuss Justitia 4.0 hat an seiner Sitzung vom 25. März 2022 beschlossen, zwei mögliche umfassende JAA-Varianten vertieft zu prüfen. Zum einen ist dies eine Individuallösung, d.h die Übernahme und Helvetisierung der Lösung aus Österreich, zu welcher aktuell auch eine Machbarkeitsstudie durchgeführt wird. Zum anderen eine Marktlösung durch eine gemeinsame Beschaffung am Markt via eine WTO-Ausschreibung. Diese beiden Varianten werden in den kommenden Monaten vertieft analysiert, insbesondere werden Fragen zur Governance, Betriebsszenarien oder ökonomische Aspekte aufgezeigt. Ziel ist, dass die Leitungsgremien (Projekt- und Steuerungsausschuss) im Herbst einen Entscheid für eine der beiden Lösungen treffen können. Die ausgewählte Variante wird den Justizbehörden - der SSK voraussichtlich Ende November 2022,  durch das Projektteam vorgestellt, damit diese bei Interesse eine formelle Bestellung Anfang 2023 bei Justitia 4.0 aufgeben können.

Bisherige Aktivitäten

Die Ausarbeitung der oben aufgeführten zwei Varianten beruht auf den bisher im Projekt Justitia 4.0 geführten Studien und Tests. Insbesondere wurden in den vergangenen Monaten die folgenden Arbeiten durchgeführt:

1.  Analyse von vier bestehenden Lösungen:

- Österreichischer Justizarbeitsplatz

- Lösung VIS-Justiz in Baden-Württemberg

- eDossier Gerichte des Bundesgerichts

- eAktenportal Gerichte Basel-Stadt

2.  Entwicklung von Leitsätzen zur JAA

Diese Leitsätze dienen als übergeordnete Richtlinie für den Projekt-Scope, die Architekturvarianten und die Anforderungen. Sie helfen, klare Rahmenbedingungen zu schaffen und mögliche Befürchtungen zu entschärfen. Eine redaktionelle Überarbeitung dieser Leitsätze ist gegenwärtig im Gange.

3.  Bedürfnisabklärung

Die Justizbehörden sind frei, die von Justitia 4.0 zu entwickelnde JAA zu verwenden oder eine andere Lösung selber zu wählen oder zu entwickeln. Deshalb führte Justitia 4.0 im Sommer 2021 eine Umfrage unter den Justizbehörden der Kantone und des Bundes durch. Damit konnten ihre Bedürfnisse und Absichten bezüglich der Umsetzung ihres elektronischen Arbeitsplatzes beziehungsweise der JAA herausgefunden werden. Die Mehrheit, nämlich 32 dieser 56 Justizbehörden (57%), welche über 60% (4766) der Justizarbeitsplätze verfügen, wollen eine durch Justitia 4.0 bereitgestellte umfassende JAA, ohne Ersatz der heutigen Fachapplikationen. So können Synergien genutzt und Einsparungen erzielt werden, denn die einzelnen Justizbehörden verfügen meist nicht über die nötigen Ressourcen für eine selbstständige Umsetzung.

Weitere Informationen zum Projekt Justitia 4.0

Digitaler Justizarbeitsplatz – Justizakten-Applikation (JAA)

Digitaler Justizarbeitsplatz – Justizakten-Applikation (JAA)

Justitia 4.0

Staatsanwaltschaften und Strafgerichte werden künftig ihre Verfahren digital führen, die elektronische Akte wird die führende Akte in den Justizbehörden sein. Deshalb braucht es eine Applikation zum effizienten und benutzerfreundlichen Arbeiten mit der eAkte. Diese technische Lösung, die Justizakten-Applikation (JAA), wird die bestehenden Fachapplikationen (Juris, Tribuna, Individualentwicklungen), welche Informationen zur Verfahrenskontrolle oder Daten zu den Verfahrensbeteiligten beinhalten, nicht ersetzen, sondern ergänzen. Justitia 4.0 hat den Auftrag, eine JAA zu entwickeln und den Justizbehörden zur Verfügung zu stellen. 

Das Zusammenspiel der Fachapplikation mit der JAA und der sicheren Plattform „Justitia.Swiss“ wird im nachstehenden Schema skizziert.

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Erhält eine Staatsanwaltschaft einen Polizeibericht und Beweise in Zusammenhang mit der Begehung einer Straftat, so wird ein neuer Fall in der Fachapplikationen eröffnet. Die zuständige Staatsanwältin kann den Bericht und die Beweise im Teil „Arbeitsmappe“ der JAA studieren und Notizen anbringen. Kommt sie zum Schluss, dass diese Unterlagen in die eAkte kommen sollen, kann sie sie als Aktenstücke verakten. In Straffällen sind Aktenstücke defaultmässig nicht einsehbar. Die zuständige Staatsanwältin kann jedoch, zum Beispiel auf Gesuch des Anwalts der beschuldigten Person, die Einsicht für einzelne Aktenstücke und für eine bestimmte Zeit gewähren. Diese Aktenstücke sind dann mit den definierten Zugriffrechten versehen und können auf der sicheren Plattform „Justita.Swiss“ eingesehen und bei Bedarf durch den Anwalt heruntergeladen werden.

Die JAA beinhaltet somit das revisionssichere Verwalten der eAkten, die Aufgabenverwaltung und -zuweisung, beziehungsweise ein Werkzeug für das Arbeiten mit PDF-Dokumenten und Aktenstücken. Denn Hervorhebungen mit dem Leuchtstift, Post-it-Zettel zur Markierung von Stellen oder handgeschriebene Randnotizen werden der Vergangenheit angehören. 

Zwei Varianten für die Beschaffung einer JAA

Der Projektausschuss Justitia 4.0 hat an seiner Sitzung vom 25. März 2022 beschlossen, zwei mögliche umfassende JAA-Varianten vertieft zu prüfen. Zum einen ist dies eine Individuallösung, d.h die Übernahme und Helvetisierung der Lösung aus Österreich, zu welcher aktuell auch eine Machbarkeitsstudie durchgeführt wird. Zum anderen eine Marktlösung durch eine gemeinsame Beschaffung am Markt via eine WTO-Ausschreibung. Diese beiden Varianten werden in den kommenden Monaten vertieft analysiert, insbesondere werden Fragen zur Governance, Betriebsszenarien oder ökonomische Aspekte aufgezeigt. Ziel ist, dass die Leitungsgremien (Projekt- und Steuerungsausschuss) im Herbst einen Entscheid für eine der beiden Lösungen treffen können. Die ausgewählte Variante wird den Justizbehörden - der SSK voraussichtlich Ende November 2022,  durch das Projektteam vorgestellt, damit diese bei Interesse eine formelle Bestellung Anfang 2023 bei Justitia 4.0 aufgeben können.

Bisherige Aktivitäten

Die Ausarbeitung der oben aufgeführten zwei Varianten beruht auf den bisher im Projekt Justitia 4.0 geführten Studien und Tests. Insbesondere wurden in den vergangenen Monaten die folgenden Arbeiten durchgeführt:

1.  Analyse von vier bestehenden Lösungen:

- Österreichischer Justizarbeitsplatz

- Lösung VIS-Justiz in Baden-Württemberg

- eDossier Gerichte des Bundesgerichts

- eAktenportal Gerichte Basel-Stadt

2.  Entwicklung von Leitsätzen zur JAA

Diese Leitsätze dienen als übergeordnete Richtlinie für den Projekt-Scope, die Architekturvarianten und die Anforderungen. Sie helfen, klare Rahmenbedingungen zu schaffen und mögliche Befürchtungen zu entschärfen. Eine redaktionelle Überarbeitung dieser Leitsätze ist gegenwärtig im Gange.

3.  Bedürfnisabklärung

Die Justizbehörden sind frei, die von Justitia 4.0 zu entwickelnde JAA zu verwenden oder eine andere Lösung selber zu wählen oder zu entwickeln. Deshalb führte Justitia 4.0 im Sommer 2021 eine Umfrage unter den Justizbehörden der Kantone und des Bundes durch. Damit konnten ihre Bedürfnisse und Absichten bezüglich der Umsetzung ihres elektronischen Arbeitsplatzes beziehungsweise der JAA herausgefunden werden. Die Mehrheit, nämlich 32 dieser 56 Justizbehörden (57%), welche über 60% (4766) der Justizarbeitsplätze verfügen, wollen eine durch Justitia 4.0 bereitgestellte umfassende JAA, ohne Ersatz der heutigen Fachapplikationen. So können Synergien genutzt und Einsparungen erzielt werden, denn die einzelnen Justizbehörden verfügen meist nicht über die nötigen Ressourcen für eine selbstständige Umsetzung.

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